Mehr Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Unsere Dokumentationslösung Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung zum Managen von Prüfterminen, Wartungen und Inspektionen.
Mit der Software können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzsoftware auf www.Wartungsplaner.de
Der Wartungsplaner ist die zentrale Softwarelösung für das Asset- und Maintenance-Management
Mit dem Wartungsplaner bietet die Hoppe Unternehmensberatung seit über 20 Jahren eine leistungsstarke Softwarelösung für das unternehmensweite Asset- und Maintenance-Management.
Planung, Steuerung und Dokumentation von Wartung und Instandhaltung erfolgen in der Software zentral für alle Maschinen und Anlagen auch für das andere prüfpflichtige Equipment wie Stapler, Elektrogeräte, Anschlagmittel oder Regale.
Der Zugriff auf die Software kann von mehreren Arbeitsplätzen statt finden, und kann extrem einfach und flexibel mit mobile Endgeräte gekoppelt werden.
Nur gut betreute und gewartete Maschinen gewährleisten eine zuverlässige und termintreue Fertigung.
Bereits in kleineren Betrieben stellt die Vielzahl der zu prüfenden Anlagen die Service- und Technikerteams bei Wartung und Instandhaltung vor große Herausforderungen.
Weil Lösungen bisher fehlen, wird oft umständlich und fehlerbehaftet mit manuell geführten Excel-Listen, Papierausdrucken und Ordnern gearbeitet.
Der Wartungsplaner schafft da Abhilfe, denn er sorgt für eine Visualisierung und Planung der Wartungstermine.
Erhöhen Sie die Verfügbarkeit Ihres Maschinenparks und steigern Sie die Effizienz Ihrer Instandhaltungsprozesse.
Das Instandhaltungsprogramm von HOPPE untersützt Sie bei verschiedenen betrieblichen Anwendungen:
Verwaltung von Geräten, Planung von Wartungsterminen, Ersatzteilmanagement, Gefährdungsberuteilung, Gefahrstoffverwaltung und im Facility Management.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.