Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

Ermitteln von Gefährdungen

  • Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
  • Objektabhängig / Objektunabhängig nach Gewerken und Tätigkeit.
    Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.

  • Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
    Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden

    Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
    Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
    Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
    Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
    Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
    Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
    Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
    Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.

    Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
    Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
    oder kontaktieren Sie uns per eMail:
    info@Wartungsplaner.de

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    Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
    Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.

    Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
    Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.

    Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
    Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste. Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.

    Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
    Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.

    Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
    Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.


    Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
    Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
    Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

    Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

    • Grundlegende organisatorische Faktoren
    • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
    • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
    • Mechanische Gefährdung
    • Elektrische Gefährdung
    • Gefährdung durch Gefahrstoffe
    • Gefährdung durch Brände/Explosionen
    • Biologische Gefährdung
    • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
    • Psychische Belastung durch die Arbeit
    • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

    Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungsmanager.
    Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten: Im Handumdrehen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren

    Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
    Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.

    Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

    das schreibt die Presse zum Wartungsplaner

    Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.

    aktuelle Meldungen der Presse...



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    Arbeitssicherheitstool sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes
    Arbeitgeber sind nach den §5 und §6 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
    Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
    Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
    Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.

    Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
    Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nutzen bereits viele Anwender unsere Software im Rahmen einer praxisorientierten, effizienten und effektiven Lösung rund um das Thema Arbeitssicherheit.

    Unser Arbeitssicherheitstool unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem bei den Themen:
    Arbeitsschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Regalprüfungen sowie die Übertragung der Unternehmerpflichten und Betriebsanweisung.

    Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
    Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt. Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.

    Was leistet die Software zur Wartungsplanung?
    Der Wartungsplaner erstellt Wartungspläne, die alle notwendigen und wichtigen Informationen für die Durchführung der Wartungen beinhaltet. Darüber hinaus werden alle Anlagendetails, Dokumente und Fotos erfasst.

    Zu jeder Anlage wird ein Wartungsplan erstellt.
    Zuständigkeiten sowie Hersteller- und Serviceunternehmen konkretisieren die Anlage. Je wiederkehrende Aufgabe wird ein Folgetermine anhand des Wartungsintervalls in der Software zur Wartungsplanung hinterlegt.

    • Zentrale Erfassung von Anlageninformationen
    • Hinterlegung von Wartungspläne und Zuständigkeiten
    • Definition von Wartungszyklen
    • Erstellung von Wartungsberichten
    • Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
    • Rechtskonforme Dokumentation

    Aufzugsprüfung. Prüfpflichten für Aufzüge .  effizientes Aufzugsmanage

    Aufzugsprüfung: Software erinnert an die Aufzugswartung
    Prüfung der Aufzüge sicher im Blick
    Prüfungen an Aufzugsanlagen: Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Aufzüge nicht vergessen.
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    Service der Instandhaltung  und Wartungsverwaltung.  überwachen Sie al

    Prüfnachweis für den Service der Instandhaltung
    Service der Instandhaltung sicher im Blick.
    Optimaler Service der Instandhaltung mit einer Software.
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    Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, StF: BGBl. II Nr. 164/2000).Arbeitsmit

    Arbeitsmittelprüfung laut Arbeitsmittelverordnung, AM-VO
    Haben sie jedes Prüfprotokoll der Arbeitsmittelprüfung griffbereit?
    Software meistert die gesetzlichen Pflichten bei den der Arbeitsmittelprüfung leichter.
    mehr lesen


    Prüftermine einfach dokumentieren

    Klar und übersichtlich die Prüfaufgaben verwalten.

    Wartungen mit der Wartungsplaner Software dokumentieren

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