Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.
Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.
Ermitteln von Gefährdungen
- Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.
Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden.
Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist
Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden
Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden
- Grundlegende organisatorische Faktoren
- Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
- Gefährdung durch ergonomische Faktoren
- Mechanische Gefährdung
- Elektrische Gefährdung
- Gefährdung durch Gefahrstoffe
- Gefährdung durch Brände/Explosionen
- Biologische Gefährdung
- Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Psychische Belastung durch die Arbeit
- Sonstige Gefährdungen / Belastungen
Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungsmanager.
Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten: Im Handumdrehen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Durch unsere Expertise im Arbeitsschutzmanagement bringen wir Ihr Unternehmen mit der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner auf die nächste Stufe, indem wir eine moderne und flexible Anwendung bereitstellen, die Ihre Anforderungen rund um den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit erfüllt.
Frage rund um das Prüffristen-Management spielen im Unternehmensalltag eine wesentliche Rolle.
Die Einhaltung der Prüftermine und Wartungsverträge sind komplex und rechtslastig.
Das Wartungsgeschäft wird zunehmend durch Cloud Computing Services und Desktop Lösungen ergänzt. Fehler bei Planung oder Durchführung können zum Scheitern führen und hohe Folgekosten verursachen. Wer Prüftermine und Wartungen organisiert, sollte daher die wichtigsten Fallstricke kennen, um Fehler auf dem manchmal doch recht glatten Parkett des Rechts zu vermeiden.
Der Gesetzgeber misst dem Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie als Prüfplaner bei der Prüfplanung fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einer schlechten Betriebssicherheit. Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüf- und Wartungsplanungsdokumente auf dem Prüfstand stehen.
Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten bei der wiederkehrenden Elektroprüfung
Als Elektrofachkraft ist man verpflichtet die aktuellen Anforderungen aus den Vorschriften- und Regelwerken zu erfüllen.
Die Neuregelungen aus der novellierten BetrSichV und den DGUV Vorschriften bringen damit wesentliche Änderungen für Ihre tägliche Arbeit.
Dies betrifft auch die Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen.
Elektrosicherheit - Wartungsplaner dokumentiert die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen
Prüfplaner erleichtert Ihnen die Wartung deutlich.
Die Software überzeugt durch eine intuitive Bedienung und hat einen Fokus auf die wesentlichen Funktionen.
Arbeitshygiene & Arbeitsmedizin, BGM & Ergonomie, Digitaler Arbeitsschutz & PSA
Mit unserer Arbeitsschutzsoftware, die mit dem Innovationspreis prämierten wurde, bieten wir ein Produkt der Extraklasse. Zu Themen der Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, des Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung bieten wir eine Lösung.
Arbeitshygiene & Arbeitsmedizin, BGM & Ergonomie, Digitaler Arbeitsschutz & PSA sind die Themenbereiche in unserer Arbeitssicherheit-Software.
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