Grundlegende organisatorische Faktoren, Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdung durch ergonomische Faktoren
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Unternehmer.
Vorgehensweise
Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Maschine, Werkstatt, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.
Ermitteln von Gefährdungen
- Arbeitsbereichabhängig zum Beispiel Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unterweisung der Beschäftigten.
Beurteilen der Gefährdungen zum Beispiel: Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden.
Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele
Zum Beispiel in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden.
Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo es erforderlich oder notwendig ist
Anschließend müssen die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden
Entscheidend ist, dass Sie konsequent und systematisch vorgehen.
Software unterstützt Unternehmen beim Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung kann mit modernem Tool effizient bewältigt werden
Gesetze und Verordnungen regeln die Sicherheit von Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen – im Büro in der Produktionshalle oder in der Fertigung. Unternehmer müssen dafür eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung abgeben. Diese umfasst im Kern die Darstellung der Arbeitsstätte, potenzieller Gefahren und der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen
Eine Software hilft dabei, den Überblick über den gewaltigen Umfang dieser Beurteilung zu bewahren und alle Dokumentationen sauber an Ort und Stelle zu haben. So können die Verantwortlichen Betriebsprüfungen beruhigt entgegen sehen.
Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.
Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
info@Wartungsplaner.de
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.
Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.
Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste.
Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.
Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.
Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.
Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung
Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung ( https://www.wartungsplaner.de/ ) bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden
- Grundlegende organisatorische Faktoren
- Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
- Gefährdung durch ergonomische Faktoren
- Mechanische Gefährdung
- Elektrische Gefährdung
- Gefährdung durch Gefahrstoffe
- Gefährdung durch Brände/Explosionen
- Biologische Gefährdung
- Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Psychische Belastung durch die Arbeit
- Sonstige Gefährdungen / Belastungen
Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungsmanager.
Gefährdungsbeurteilung mit Checklisten: Im Handumdrehen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.
das schreibt die Presse zum Wartungsplaner
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