Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01

So können Sie die Brandschutzanforderungen einhalten
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.

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Was ist "Brandschutz?
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
Ein Brandschutzbeauftragter kann eine Sicherheitsfachkraft oder ein Werksfeuerwehrmitarbeiter sein, wenn entsprechende Vorkenntnisse vorliegen. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01 erfolgt.


Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an. Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.

Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens
Die Software ist einfach und intuitiv bedienbar. Die Anwendung ist skalierbar und kann erweitert werden. Natürlich kann die Software an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden. Unsere Software ist vielseitig, netzwerkfähig, mehrsprachig und branchenunabhängig.

Gute Dokumentation spielt eine enorme Rolle. Wir bieten Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Anlagen.
Anlagenbauer und Anlagenbetreiber haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren. In einem zentralen Wartungsprogramm stehen die Dokumente allen berechtigten Mitarbeitern jederzeit zur Verfügung.

Für alle Wartungssmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Der Wartungsplaner verwaltet die komplette Dokumentation von Anlagen. Das integrierte Dokumentenmanagement versetzt Sie zudem in die Lage, die Reaktionszeit zu verkürzen und durch bessere Planung der Wartungen die Auslastung von der Produktion zu optimieren.
Die Software entlastet die Mitarbeiter bei den täglichen Aufgaben und erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch der Windows-Software lassen sich Dokumentations- und Instandhaltungsprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.

Der Wartungsplaner bietet zahlreiche Vorteile für Anlagenbetreiber auf allen Ebenen.

  • Abbildung von mehreren Anlagenhierarchien
  • zentrale Verwaltung der Anlagendokumentation
  • Verwaltung jeglicher Aufgaben, Wartungen und Inspektionen
  • einfache Benutzerführung
  • Anzeige und Suche von Anlagendokumenten auch über mobile Endgeräte

Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.

Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:

  • Krane
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Brandschutztore und –türen
  • Leitern, Tritte und Regale
  • Toren, Türen und Fenstern
  • elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
  • Hebebühnen,Überladebrücken
  • Kettenprüfungen
  • Anschlagmittel
  • Feststellanlagen

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel

Elektro Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft
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Schichtbuch für Anlagenbediener
Sämtliche Wartungsdaten unmissverständlich dokumentieren
Alle Vorgänge der vergangenen Schichten werden als Schichtbuch im Wartungsprogramm lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert
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