Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Unterweisung im Arbeitss

Sicherheit: Unterweisung im Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterweisen.
mehr lesen

Unterweisung Gesetze. Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Software für betriebliche Unterweisung laut Gesetz
Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter
Übersicht der Vielzahl der Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
mehr lesen

Jetzt an die Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz denken. Unterweisun

Unterweisungen, Mitarbeiter sicher unterweisen
Software dokumentiert die Unterweisungen im Betrieb
Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
mehr lesen

Unterweisung Ziele, Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz. Sie Sie unt

Betriebliche Unterweisung Ziele gezielt verfolgen.
Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus § 9 Betriebssicherheitsverordnung
mehr lesen

Unterweisungen der Mitarbeiter   dokumentieren. Terminieren  Sie die U

unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos
Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Hesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen
mehr lesen

Der Unterweisung Manager hat alle Termine im Blick. Verwaltung der Unt

Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift
Unterweisung gem. § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 BetrSichV und §12 ArbSchG
Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach kann Ihre Unterweisung sein!
mehr lesen



Die von Instandhaltungsleitern meist empfohlene Instandhaltungssoftware.
Für die präventive & vorausschauende Instandhaltung Ihrer Anlagen. Die Lösung für Ihre Betriebsinstandhaltung von HOPPE.

Instandhaltungssoftware für Wartungstechniker
Instandhaltung leicht gemacht. Gestalten Sie einfacher und effizienter Ihre Instandhaltung.

Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

Digitales Gerätemanagement egal ob im Büro oder unterwegs
Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs. Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.

Die erste Wartungssoftware, die sich Ihnen anpasst
Die Wartungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung bietet für jeden etwas. Sie können auf jeder Ebene einsteigen. Dank des modularen Aufbaus können Sie das Programm vollständig an Ihre Wünsche anpassen.< /p>

Vorteile der digitalen Verwaltung für Geräte mit Prüfterminen
Bei einer Prüfterminverwaltung für die Geräte entfällt das mühselige Pflegen und Anlegen von Tabellen.
Die digitale Verwaltung vereinfacht den Workflow enorm, da sie die notwendigen Daten mit wenigen Klicks speichert, auswertet und auf Knopfdruck zur Verfügung stellt.
Einmal hinterlegt, erinnert die Software automatisch an fällige Prüftermine, gibt Erinnerungen aus, sobald Prüfungen von Geräten oder Arbeitsmitteln vergessen wurden.
Weiterhin ermöglicht der Wartungsplaner die einfache Zuordnung eines Geräten oder Arbeitsmitteln zu Typen, Gruppe, Kostenstellen und Lagerorten.

Mehr Zeit - Mehr Kontrolle - Mehr Sicherheit
Erleichtern Sie sich den komplexen Alltag und die Verwaltung aller Ihrer Wartungen mit der intuitiven Software für das Wartungsmanagement.