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Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

Trotz der vielfältigen Funktionalität ist der Wartungsplaner leicht und intuitiv zu bedienen.

Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Unternehmer wissen
Welche Betriebsmittel, Geräte, Arbeitsmittel oder Werkzeuge wie oft gewartet werden müssen, legen gesetzliche Vorgaben und Normen fest. Die sind komplex – die Wartungsplaner Software hilft bei der effizienten Umsetzung.

Grundsätzlich unterliegen alle im Unternehmen verwendeten Geräte der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht, vom Kleingerät bis zur großen Anlage oder Maschine.

Bei der Terminplanung müssen deshalb auch alle vorhandenen Geräte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Wartungsintervallen Berücksichtigung finden.

Abhängig vom Gerätetyp empfehlen die Hersteller üblicher Weise jährliche Wartungsintervalle.
Dazu kommen weitere Vorgaben zur Prüfung, etwa die STK/MTK. Da sich die Intervalle je nach Gerät und Hersteller unterscheiden können, ist der Blick ins Handbuch bzw. die Gebrauchsanleitung des Herstellers ratsam. Besonders komfortabel arbeitet es sich mit der Software Wartungsplaner die automatisch auf anstehende Wartungen hinweist.