Brandschutzbeauftragte im Betrieb

Überwachung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb

Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
In kompakter und konzentrierter Form behandelt dokumentiert der Wartungsplaner die Brandschutzprüfung.
Brandschutzbeauftragte, Planungsbüros und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entdecken zunehmend das Potenzial, mit der Software Wartungsplaner die Brandschutzprüfung zuverlässig durchzuführen.

Brandschutzbeauftragte delegieren
Um der Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Unternehmer gestellt werden zu erfüllen, können Brandschutzbeauftragte delegiert werden. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt und berät die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Besorgung der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.
Als Brandschutzbeauftragter ist es gemäß vfdb-Richtlinie alle 3 Jahre notwendig, sich weiterzubilden. So können Sie Ihren Aufgaben, von der innerbetrieblichen Organisation bis hin zur Brandprävention, verantwortungsvoll nachkommen.

Fehler und Mängel beim Brandschutz kosten immer wieder den Versicherungsschutz und können Sie als verantwortliche Führungskraft, Arbeitgeber oder Brandschutzbeauftragten persönlich haftbar werden lassen. Dies passiert schnell, wenn Sie nicht den geltenden Stand und die Regeln der Technik berücksichtigen. Als Verantwortlicher sind Sie dann in der Beweispflicht gegen den Verdacht der groben Fahrlässigkeit.

Damit Sie künftig alle aktuellen Vorgaben aus dem umfangreichen Gesetzes- und Regelwerk zum Brandschutz einhalten, gibt es für Verantwortliche und Beauftragte im Brandschutz sowie Sicherheitsbeauftragte und -fachkräfte die Software Wartungsplaner.



Wie wird der Brandschutzbeauftragte bestellt?
Der Brandschutzbeauftragte kann intern aus dem Unternehmen selbst oder extern durch einen entsprechenden Dienstleister bestellt werden.
Erlangen einen Fachkundenachweis gemäß den geforderten vfdb-Vorgaben für Brandschutzbeauftragte mit einem Seminarbesuch.

In den meisten Betrieben wird Brandschutz oft als notwendiges, aber nicht gerade aufregendes Thema betrachtet. Dennoch ist es entscheidend, das die Brandschutzeinrichtung vom Brandschutzbeauftragten regelmäßig betrachtet wird.
Dies erfordert auch von den Verantwortlichen oder dem Brandschutzbeauftragten, die jährlichen Brandschutzunterweisungen und Schulungen regelmäßig durchzuführen.


Wir vereinheitlichen wichtige Prozesse mit uneren technischen Hilfsmitteln.
Im Bereich der Digitalisierung erwarten wir umfangreiche Veränderungen im Arbeitsschutzmanagement. Auf diese Veränderung haben wir uns als Unternehmensberatung mit einer umfassenden digitalen Strategie vorbereitet. Denn selbstverständlich nimmt durch die Ortsunabhängigkeit bei der Nachfrage und der Erbringung digitaler Lösungen auch der Wettbewerbsdruck zu. Auf diese sich ändernden Marktbedingungen bereiten wir uns mit Anpassungen zukunftsorientiert vor. Voraussetzung für die Digitalisierung ist, dass wichtige Prozesse und technische Hilfsmittel vereinheitlicht werden. So stellen wir sicher, dass alle Anwender unserer Software Wartungsplaner die gleiche angestrebte Qualität und Entwickungsleistungen erhalten.

Auch in Ihrem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Pflichten:
Von der Elektroüberprüfung, über die Wartung von Feuerlöschern, Fahrstuhlprüfung, Klimaanlagen und anderen Geräten bis zu den Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter.

Haben Sie alle Ihre Pflichten im Blick?

  • In welchem Zeitraum sind Ihre Feuerlöscher zu überprüfen?
  • Wer muss eigentlich wann Ihre Brandmeldeanlage kontrollieren?
  • Und wie oft und durch wen ist Ihr Aufzug zu warten?
  • Haben Sie alle diese Vorschriften und Termine im Kopf?
  • Erinnern Sie sich an alle Termine?

Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens
Die Software ist einfach und intuitiv bedienbar. Die Anwendung ist skalierbar und kann erweitert werden. Natürlich kann die Software an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden. Unsere Software ist vielseitig, netzwerkfähig, mehrsprachig und branchenunabhängig.

Welche Herausforderungen können mit einem Wartungsplaner gelöst werden?

1. Wartung und Prüfung rechtssicher dokumentieren
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), müssen alle Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig geprüft und gewartet werden Somit sorgen Sie für ein rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement.

2. Termine im Blick - Gut vorbereitet für das Audit
Mit einem Prüf- und Wartungsplaner behalten die Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme einer Anlage, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen im Auge.

3. rechtzeitige Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
Im Wartungsplaner koordinieren Sie alle Termine im Voraus ein und erhalten rechtzeitig eine Erinnerung an den nächsten Wartungsterrmin. Keine vorgeschriebener Prüftermin wird übersehen!

Machen Sie Schluss mit fehleranfälligen Excel-Listen für die Prüfungen und Wartungen
Dokumentieren Sie zeitgemäß und sicher mit der Wartungsplaner Software den nächsten Prüftermin.
Dokumentieren Sie schnell und einfach für Ihre Maschinen, Geräten und Anlagen, wann die nächste Prüfung oder Inspektion ansteht.
Sie erhalten eine automatische Mail-Erinnerung aller anstehenden Prüfungen. Erstellen Sie Vorlagen für die wichtigsten Prüfungen wie Leiterprüfung, Regalprüfung, Staplerprüfung, UVV Prüfung...

Arbeitsmittel mühelos managen
Die Wartungs-Software unterstützt Sie bei der umfangreichen Arbeitsmittelverwaltung.
Organisieren Sie Arbeitsmittelprüfungen mithilfe zahlreicher Checklisten.

welche Messgeräte kommen für welche Elektroprüfung in Frage ?

Elektroprüfung Messgeräte
Prüfgerät zur Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701-0702
Für Ihre Pflichtprüfungen: Prüfgeräte VDE Normen 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel / Geräte). DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
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