DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Digitale Unterstützung für Geräteinspektionen
Der Wartungsplaner führt bei zeitaufwendigen papierbasierten Geräteinspektionen zu deutlichen Zeitersparnissen.
Mithilfe der Software können Planung, Inspektion und das Erstellen von Reports optimiert werden.
Dies führt zu deutlichen Zeitersparnissen.
Überwachung und Protokollierung regelmäßiger Wartungs- und Prüfarbeiten.
Dies umfasst nicht nur die von Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern ermöglicht auch die Umsetzung von hausinternen Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Für jede Wartung, Reparatur oder Instandsetzung wird ein Bericht angelegt.
Hier können umfangreiche Detailinformationen gepflegt werden. B
ei dem Bericht wird der gewünschte Wartungszeitpunkt definiert.
Außerdem wird die zuständige Person und der Zyklus der wiederkehrenden Wartung definiert.
Mit der e-Mail Benachrichtigungsfunktion ist es möglich sich an den Wartungstermin erinnern zu lassen.
Nach erfolgter Wartung kann dieser das ausgefüllte Wartungsprotokoll angehängt.
Sicherheit am Arbeitsplatz ist Vertrauenssache.
Deshalb bieten wir Ihnen die Arbeitsschutz-Software für ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wartungsmanagement im Zeitalter der Digitalisierung
Der Wartungsplaner bietet eine bessere Prozesskontinuität und gleichzeitig volle Transparenz bezüglich der durchgeführten Tätigkeiten.
- Effizienzsteigerung durch digitale Verwaltung
- Optimierte Arbeitsabläufe durch eine zentrale Dokumentenablage
- Inspektionen von Anlagen und Geräten mit standardisierten Vorlagen optimieren
- regelmäßige Wartungspläne werden eingehalten

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Termin Board für Wartungen und Arbeitsschutz
Das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz.
Termine koordinieren und Aufgaben verteilen. Als Terminboard-Software für Wartung und Arbeitsschutz stellt Wartungsplaner ein zentrales System für Information und die Steuerung von Arbeitsabläufen z
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