Die Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.

Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit

Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt. Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.

Gefährdungen richtig bewerten und systematisch reduzieren.



Gefährdungsbeurteilung mit System: Zeitsparend, praxisnah, flexibel
Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gefährdung durch Brände/Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Psychische Belastung durch die Arbeit
  • Sonstige Gefährdungen / Belastungen


Der Wartungsplaner von HOPPE ist die moderne Software für die digitale Instandhaltung
Als umfassende Lösung bietet das Maintenance Management System (CMMS) moderne Funktionen für Wartung, Service und Instandhaltung, mobil einsetzbar und auf die Herausforderungen technischer Teams in Industrie und Produktion ausgerichtet.

Wiederholungsprüfung von Maschinen
Alle Unternehmen, die Anlagen und Maschinen betreiben, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.

Daten zur Wartung und Instandhaltung effizient speichern, verarbeiten und zurückverfolgen
Die Softwarelösung Wartungsplaner erlaubt es, Daten zur Wartung, Prüfung und Instandhaltung effizient zu speichern, zu verarbeiten und zurückzuverfolgen.
Die Anwendung der Hoppe Unternehmensberatung wird gestützt durch langjährige Erfahrungen im Prüffristenmanagement sowie angereichertem Branchen-Know-how.
Wartungsplaner ermöglicht das Instandhaltungsmanagement von der Planung, Wartung und Dokumentation bis hin zum Ersatzteilmanagement.
Die Softwarelösung bietet dabei eine zuverlässige Planung und Überwachung von prüfpflichtigen Betriebsmittel und sorgt letztlich dafür, dass Wartungsmaßnahmen zur richtigen Zeit eingeleitet werden können.

Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen. Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.

Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.

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