DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext nutzen
Der Wartungsplaner ermöglicht es anlagenintensiven Unternehmen, Maßnahmen auf der Grundlage optimaler Strategien und Informationen zur Anlagenleistung durchzuführen. Die Wartungssoftware ermöglicht es, Betriebs- und Wartungsdaten im Kontext zu nutzen.
Anhand der mobilen APP werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, Wartungsprotokolle der betreuten Anlagen, direkt vor Ort zu erfassen.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

Gemeinsam erfolgreich in der digitalen Instandhaltung
Wenn Ihre Wartungsplanung aus allen Nähten platzt, denken wir mit Ihnen über den passenden Einsatz der Software nach.
Gemeinsam sind wir erfolgreich im digitalen Instandhaltungsmanagement.

Wiederkehrende Instandhaltung sorgt für langfristige Sicherheit
Maschinen und Anlagen benötigen regelmäßig wiederkehrende Instandaltungen, Inspektionen und Wartung, um die langfristige Sicherheit zu gewährleisten und den rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Der heute dafür üblicherweise betriebene Aufwand ist auch bei kleineren Maschinen und Anlagen enorm und mit großem manuellem Aufwand verbunden.
Dieser Aufwand kann durch den Einsatz von digitalen Technologien massiv reduziert werden.
Unser Wartungsplaner befasst sich mit genau mit dieser Thematik.
Die Software sorgt für noch mehr Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Maschinen und Anlagen.

Assets wie Anlagen und Maschinen einfach mit einer mobilen Wartungsplaner-APP managen
Mit dem Wartungsplaner verbessern das Zusammenspiel vom Wartungsteam, Instandhaltung, Arbeitsschutz und Controlling.
Die Software bietet eine Assetmanagement in Verbindung mit einer mobilen App.
Der Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt sie dabei, indem die Software sämtliche Wartungen, Prüfungen und Prozesse an einer Stelle digitalisiert zusammenführt. Das Tool bietet einen Überblick über sämtliche Assets, anstehende Wartungsarbeiten und durchgeführte Aktivitäten rund um alle Maschinen, Produktionsanlagen und Arbeitsmittel. Somit können Stillstandzeiten minimiert und die Effizienz von Wartungen optimiert werden.

Wartungsplaner transferiert die Prüfberichte auf Mobilgeräte
Einfache Maintenance-Systeme oder Instandhaltungsprogramme reichen nicht aus, um der Instandhaltungsabteilung eine optimale Pflege ihrer Assets zu bieten.
Mit dem Wartungsplaner wurde eine flexible und hochgradig skalierbare Lösung geschaffen, die jedem Benutzer die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt. Die Software arbeitet im lokalen Netzwerk. Keine Daten sind in im Internet oder in der Cloud.

Jedoch können über eine mobile APP per Tablet oder Smartphone die Daten bearbeitet werden.
Diese Lösung bietet entscheidende Vorteile: Wartungsberichte, Prüfprotokolle und die Checklisten werden genau da bearbeitet, wo die Maßnahmen durchgeführt werden. Assets werden einfach mittels Barcode-Etiketten, QR-Codes eingescannt oder über RFID-Tags bei NFC fähigen Smartphones eingelesen.

Die mobile Wartungsplaner-APP vereinfacht die Prozessabwicklung und Dokumentation.
Unter Verwendung der Kamera können Fotos zu den Objekten und Videos bei Störmeldungen erzeugt werden. Die App ist für iOS und Android im App Store beziehungsweise im Playstore oder Amazon Store erhältlich.

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