DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.
Dies ist eine Softwarelösung zum Dokumentieren Ihrer Arbeitsmittel.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
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Mit unserem Asset Management Wartungsplaner können Sie alle Informationen zu den Maschinen, Arbeits- und Betriebsmitteln in einer Software verwalten. Sie sehen alles vom Wartungsverlauf und den Wartungskosten bis hin zum Ersatzteilmanagement.
In jedem produzierenden Unternehmen steckt mehr Technik, als man glaubt.
Neben dem Produktionsanlagen befinden sich in Unternehmen elektrische Geräte, Werkzeuge,
Bürogeräte aber auch Feuerlöscher sowie Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Finden diese Prüfungen nicht statt, erlischt der Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen kommt.
Sorgen Sie für Sicherheit durch die Einhaltung der Prüfintervalle und verwalten Sie die Termine mit der Software Wartungsplaner.
Auf diese Weise schaffen Sie Klarheit und minimieren Sie das Unfallrisiko.
Die Verfügbarkeit von Anlagen erhöhen
Wartung und Instandhaltung ist ein wesentliches Element des Geschäftssystems
Sorgen Sie mit dem Wartungsplaner für höhere Verfügbarkeit von Anlagen durch bessere Datenqualität.
Erzielen Sie mehr Transparenz durch eine zentrale Planung der Wartungen und Instandhaltungen.
Nutzen Sie Wartungsprognose für den „Blick in die Zukunft”.
Das Thema Arbeitssicherheit sollte daher stets präsent sein
Wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel und Betriebsmittel von entscheidender Bedeutung.
Denn nur so können Unfälle vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.
Deshalb sollte der Wartungsplaner für die die Arbeitsmittel- und Betriebsmittelprüfung in keinem Unternehmen fehlen.
Mit ihrer Hilfe können Leitern einfach und effizient auf ihre Sicherheit überprüft werden.
Doch auch neben der Technik ist es wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um Unfälle zu vermeiden.
Daher ist es wichtig, dass alle Beteiligten immer an die nächste Wartung und Prüfung von Arbeitsmittel und Betriebsmittel denken.
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