Arbeitsmittelverordnung - Prüfung von Arbeitsmitteln
Der Wartungsplaner dokumentiert Ihre Betriebsmittel auf Betriebssicherheit.
Arbeitsmittelverordnung: Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln
Arbeitsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen von Arbeitnehmern im Betrieb nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.
Zu Arbeitsmitteln zählen insbesondere auch Krane, Bagger, Lastaufnahmeeinrichtungen, Stanzen, Pressen, Krane, Bagger.
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, StF: BGBl. II Nr. 164/2000) regelt die Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie in Österreich. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln.
Die wiederkehrenden Prüfungen sind nur durch bestimmte ausgebildete Personen durchzuführen.
Arbeitsmittel und Prüfpflichten im Sine der Arbeitsmittelverordnung
Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind.
Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen
Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter.
So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung.
Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel gemäß der Arbeitsmittelverordnung.
Die wichtigsten Features vom Wartungsplaner auf einen Blick:
- Vollständige Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
- Erstaufnahme aller relevanten Stammdaten der Arbeitsmittel
- Hinterlegung der Prüffristen und Prüfintervallen
- Organisieren von Arbeitsmittelprüfungen
- Dashboard: Terminübersicht über alle Prüftermine
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Protokolle
- Aufgabenzuweisung an die entsprechenden Mitarbeiter mit dem EMail-Center (eMail Schnittstelle)
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Arbeitssicherheit laut der österreichischen Arbeitsmittelverordnung
Der Wartungsplaner dokumentiert Ihre Betriebsmittel auf Betriebssicherheit.
Gemäß der österreichische Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000) dürfen Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen.
Neben einer umfassenden Information und entsprechender Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erfordert das die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten.
Wir bieten die Umsetzung und Realisierung eines Systems zu Arbeitsmittelprüfungen in Ihrem Unternehmen
Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Wartungsplaner – das sollten Sie wissen
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Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
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