Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten
Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist
Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.
Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
- Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
- Berufserfahrung besitzen und
- zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.
Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet.
Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt.
Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten.
Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste.
Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.
Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.
Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.
Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.
Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als
Beauftragter für Leiterprüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
Der Wartungsplaner erstellt ein exaktes Kataster über die anfallenden Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel.
Vermeiden Sie Stillstandzeiten oder Ausfälle Ihrer Maschinen.
Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
- Technische Arbeitsmittel
- Türen und Tore
- Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel und Ketten
- Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
- Flurförderzeuge, Hubwagen
- Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Werkzeuge
- Hebebühnen
Hoppe als führendes Software- und Beratungsunternehmen
Unsere Wartungsplaner Software ist eine modular und logisch aufgebaute Software für Instandhaltung, Wartungsmanagement und CAFM.
Alle Module greifen auf ein und dieselbe Datenbasis zu.
Hierdurch ist es möglich, alle verfügbaren Moduel nahtlos zu integrieren und reibungslos zusammen arbeiten zu lassen.
Hoppe Unternehmnsberatung hat sich Schritt für Schritt zu einem führenden Software- und Beratungsunternehmen für Arbeitsschutz, Wartungsmanagement, CAFM Software sowie Instandhaltungssmanagement entwickelt.
Studie zur Akzeptanz einer Cloud Lösung zum Prüfplaner / Wartungsplaner
Arbeitsschutz aus der Cloud: Eine Cloud basierte Lösung im Internet kommt für viele Anwender vom Wartungsplaner / Prüfplaner aufgrund sicherheitstechnischer Fragen nicht in Betracht.
Dies ist ein wesentlicher Bestandteil für die Entscheidungsfindung zum Windows Proramm Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung.
In einer Studie haben wir mehrere Unternehmen befragt, unter anderem aus den Branchen Fertigung, Bau, Antriebstechnik, Werkzeugmaschinen sowie Produktion und Logistik.
Der Fokus bei der Wahl von Cloud Lösungen liegt beim Datenschutz. Rund 75 Prozent aller befragten Unternehmen gaben an, dass Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung bei einer Cloud Lösung unverzichtbar ist.
Prüftermine mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten!
Alle Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen können Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten und koordinieren.
Sie erhalten rechtzeitig eine Erinnerung.
Somit können Sie nie wieder einen vorgeschriebenen Prüftermin übersehen!
Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

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