DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

vereinfachen Sie Ihre Elektroprüfung mit den Messgeräte
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist


Erfüllen Sie Ihre Ziele durch professionelle Instandhaltungs-Maßnahmen
Ziel von Instandhaltungsmaßnahmen ist es, die Funktionsfähigkeit der Maschinen langfristig zu erhalten und im Falle des Ausfalls einer Maschine, diese Störung schnellstmöglich zu beheben. Wenn die Ausfälle reduziert werden können, geht automatisch eine höhere Anlagenverfügbarkeit einher. Um Stillstände zu vermeiden ist es unumgänglich, eine vorausschauende Instandhaltung zu implementieren.

Eine professionelle Software für das Instandhaltungsmanagement ist dabei sinnvoll.
Der Wartungsplaner ist derart gestaltet, dass alle erhobenen Informationen Auskunft über den Zeitpunkt für Maßnahmen zur Instandhaltung liefern.

Wir verfolgen die Strategie, Transparenz in der Organisation der Arbeitsschutztermine zu schaffen.
Unser Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Managementsysteme für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nachhaltig zu optimieren. Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz stehen bei uns hier im Fokus.

Regelmäßig die Betriebsbegehung und die Arbeitsmittelprüfung durchführen!
Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.

Wartungsplaner Preis-Leistungs-Verhältnis
Das Programm bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und liefert Ihnen praktische Funktionen ganz nach Bedarf.
Einzelne Funktionen können Sie auch separat zu Ihrem Anwendungsumfang hinzubuchen. z.B. das eMailcenter für die automatische Benachrichtigung oder das App-Interface für die Mobile Erfassung.
Wenn Sie eine Beratung zu der für Sie optimalen Lizenz-Version wünschen, sprechen Sie uns bitte direkt an: Telefon: 06104 / 65327.

Ein Instandhaltungshandbuch ist ein praktisches Dokumentationssysstemn

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