DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Prüfintervalle – Regelung der Unfallversicherungsträger
Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gibt eine Tabelle der Durchführungsanweisung zu § 5 bewährte Prüffristen vor. Diese Prüfintervalle sind weder starr noch fest vorgegebenen, sondern als Richtwerte für normale betriebliche Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen kann im Einzelfall durchaus eine andere Prüffrist ergeben. Einen schriftlichen Nachweis der Einstufung vorhandener Faktoren für die Festlegung der Prüfintervalle fordert die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) nicht. Weiterhin führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) eine Fehlerquotenregelung an.
Wird demnach in bestimmten Betriebsbereichen eine maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten, kann damit die Plausibilität der festgelegten Prüfintervalle erbracht werden. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist im Gegensatz zum eigentlichen § 5 rechtlich nicht bindend!
Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte!
Rechtspflichten zur Prüfung gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS & DGUV Vorschrift 3 durchführen
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Digitales Gerätemanagement egal ob im Büro oder unterwegs
Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs.
Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.
So gewährleisten Sie die Funktionalität von Maschinen
Der Wartungsplaner dient dazu, die Aufgaben der Wartung und Instandhaltung zu gewährleisten.
Mit der Software wird ein effizienter und reibungsloser Betrieb ermöglicht.
Vom Leitstand aus die Wartungen überwachen.
Im Wartungsplaner werden alle Wartungen, Prüfungen und sonstige Vorgänge wie von einem Leitstand aus optimal überwacht und gesteuert.
Überwachung und Protokollierung regelmäßiger Wartungs- und Prüfarbeiten.
Dies umfasst nicht nur die von Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern ermöglicht auch die Umsetzung von hausinternen Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Für jede Wartung, Reparatur oder Instandsetzung wird ein Bericht angelegt.
Hier können umfangreiche Detailinformationen gepflegt werden. B
ei dem Bericht wird der gewünschte Wartungszeitpunkt definiert.
Außerdem wird die zuständige Person und der Zyklus der wiederkehrenden Wartung definiert.
Mit der e-Mail Benachrichtigungsfunktion ist es möglich sich an den Wartungstermin erinnern zu lassen.
Nach erfolgter Wartung kann dieser das ausgefüllte Wartungsprotokoll angehängt.
Die HOPPE Unternehmensberatung bietet eine Hilfe bei der Planung der Wartungen.
Mit der Wartungsplaner-Software sind Sie immer im Bilde.
IT-gestütztes Wartungsmanagement kann in vielen Baufirmen, Industrie-, Pharma-, Lebensmittel- und Logistikunternehmen Nutzen erzielen.
Hoppe Unternehmensberatung betreut mit seinem Wartungsplaner Kunden in Deutschland, Schweiz und Österreich.

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