Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Zwischen einer Maschine und den eingebauten Betriebsmitteln (Produkte) gibt es Verbindungen zu anderen EU-Richtlinien.
z.B.
2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte)
2012/19/EU Elektro- und Elektronik-Altgeräte
2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
2014/68/EU Druckgeräte
2014/29/EU Druckbehälter



Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU
Die Schutzziele der EU-Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Steuerungen zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Niederspannungsrichtline, sicher einhalten.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Steuerungen zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.


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