Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun
Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit
- die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
- Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?
Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
info@Wartungsplaner.de
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.
Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.
Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste.
Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.
Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.
Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.
Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:
- § 9 Betriebssicherheitsverordnung
- § 14 Gefahrstoffverordnung
- § 3 PSA-Benutzungsverordnung
- § 6 Störfallverordnung
- § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
- § 4 Lasthandhabungsverordnung
- § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung
Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.
das schreibt die Presse zum Wartungsplaner
Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.
Der Wartungsplaner ist zertifiziert!
Die Signatur mit dem Code Signing Zertifikat garantiert den Nutzern, dass der Wartungsplaner zweifellos von der HOPPE Unternehmensberatung stammt, und dass sie der Installation vertrauen können.
Die Signierung der Datei mit dem Code Signing Zertifikat stellt unsere Vertrauenswürdigkeit sicher.
Nachdem die signierte Datei ausgelöst wird, zeigt sich der Name ihres Herausgebers an.
Die Nutzer können ihn anklicken und damit das Detail des Zertifikats öffnen.
Jede beliebige Änderung des Codes wird die Signatur ungültig machen. Somit wird der Entwickler authentifiziert und der Nutzer geschützt.
Zertifiziertes Setup für den Wartungsplaner
Code Signing Zertifikate sind spezialisierte Zertifikate und dienen zur Signierung von Anwendungen.
Mit diesen Zertifikaten können Entwickler ihrer Installationsroutine eine digitale Signatur hinzufügen.
Dank der Signatur wird der Nutzer wissen, von wem das heruntergeladene Programm stammt und dass sein Code auf dem Weg von dem Hersteller nicht geändert worden ist.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Unsere HSQE Compliance-Management-Software unterstützt Sie bei allen Anforderungen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Qualität und Umwelt (Health, Safety, Quality, Environment – HSQE).

Arbeitssicherheit am Bau Tool für Bauherren + Bauleiter
Software für den Sicherheitskoordinator. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGE-Koordinator) nach Baustellenverordnung

Software Arbeitsschutz aktuell. Maßnahmen steuern
Was mus im Arbeitsschutz aktuell erfüllt werden? Immer aktuell die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb planen

Prüfnachweis für den Service der Inspektion
Einfach, flexibel, besser Service der Inspektion mit System! Optimaler Service der Inspektion mit einer Software.

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Software erstellt die Instandhaltung Kennzahlen
Prüftermine der Instandhaltung verwalten Erstellen Sie einen Prüfnachweis der Instandhaltungsarbeiten
Prüftermine einfach dokumentieren
Klar und übersichtlich die Prüfaufgaben verwalten.
Mit dem Prüf- und Wartungsplaner sind Sie immer über jeden Prüftermin informiert
Alle prüfpflichtige Betriebsmittel im Blick. Der Prüf- und Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Inspektion von Betriebsmitteln.
Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin
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