Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

Gerne beraten wir Sie direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter: +49 (0) 6104 / 65327
oder kontaktieren Sie uns per eMail:
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Mit dem Prüf- und Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen und Inspektionen die Nachweise vorzulegen.

Der Prüf- und Wartungsplaner unterstützt Sie die Prüffristen im Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Damit die Aufgaben der zu prüfenden Betriebsmittel nachvollziehbar dokumentiert werden können, haben wir ein System zur Wartungsplanung entwickelt.

Wartung aller Betriebsmittel digital verwalten.
Mit dem Wartungsmanager verfügen Sie über eine übersichtliche Wartungsliste. Unser Wartungsmanager zeigt die Prüfobjekte je nach der gewählten Auswahl gefiltert und nach verschiedenen Kriterien sortiert.

Der Prüf- und Wartungsplaner verfügt über eine Erinnerungsfunktion
Sie werden automatisch und rechtzeitig mit dem Erinnerungsservice via eMail über anstehende Wartungstermine oder Prüftermine informiert.

Fälligkeiten werden im Ampelsystem dargestellt
Durch das Darstellung über ein Ampelsystem sehen Sie auf einen Blick welche Wartung bald fällig ist.


Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung

Mit dem Wartungsplaner entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit der Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.

Wir unterstützen Sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

das schreibt die Presse zum Wartungsplaner

Fachartikel zum Wartungsplaner, Anwenderberichte, Success Storys finden Sie hier.

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Intuitive Bedienung und eine einfache Schnittstelle zu anderen Systemen.
Schnittstellen sind für eine einfache Bedienung das A und O. Keiner möchte tausende prüfpflichtige Gegenstände wie Maschinen und Anlagen manuell eintragen, wenn diese bereits in Excel-Listen existieren. Aus diesem Zweck haben wir auf ein offenes System gesetzt um mit einfachen CSV / EXCEL Importen den Start zu vereinfachen.

Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung
Optimale Betriebssicherheit beim Einsatz unserer Software zur Betriebsmittelverwaltung durch das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben, Regelwerken sowie eigener Wartungs- und Instandhaltungsintervalle. Mitarbeiter der Instandhaltungsplanung werden durch das nachhaltige Dokumentieren von Zuständigkeiten, Lasten und Pflichten entlastet.
Die integrierte Instandhaltungsplanung steuert die gesamte Terminverwaltung Instandhaltungsarbeiten, Funktionsprüfungen, Inspektionen und Wartungen werden in der Terminverwaltung gesteuert.

Effizientes Management der Prüfberichte
Prüfung und Wartung aller Betriebsmittel & Objekte digital verwalten. Wartungsplaner erstellt eine Wartungsliste. Perfekt für die präventive & vorausschauende Instandhaltung Ihrer Anlagen.

Man muss es so deutlich sagen: Ohne eine leistungsfähige Instandhaltungssoftware als Basis kann Instandhaltungsmanager seine volle Stärke nicht ausspielen.
Zwar können über Excel-Listen alle Maschinen und Anlagen in einer Datei verwaltet werden. Doch insbesondere für die Erinnerung an den nächsten Wartungstermin empfiehlt es sich, auf eine Instandhaltungssoftware zu setzen.
Immer mehr geschäftskritische Produktionsmaschinen werden in einer zentralen Anwendung für die Instandhaltung verwaltet; teilweise auch das gesamte Instandhaltungsmanagement eines Unternehmens, um die Zusammenarbeit über Abteilungen möglich zu machen.

Die Zukunft ist software-basierend
Ist die Grundlage des Instandhaltungsmanagements gelegt, geht es darum, die richtige Entscheidung für die Art und Zielsetzung der Lösung zur Dokumentation zu treffen. Unternehmen, die bereits in ihre Infrastruktur investiert und nur geringes Budget für einen Austausch zum ERP System haben, können ihre Maschinenpakt über einen standardisierten Import über eine Excel-Datei wählen.

Auch wenn Excel-Listen schon einige Arbeit erleichtern und manuelles Konfigurieren von Software wegfällt – von einem digitalen Instandhaltungsmanagement" ist das noch weit entfernt. Der Vorteil: Hoppe Unternehmensberatung bietet alles aus einer Hand. Dadurch kann bei Problemen schnell reagiert werden.

Der Wartungsplaner ist die Instandhaltungstechnologie der Zukunft.
Unternehmen, die ihren Betrieb erfolgreich umstellen möchten, sollten das Thema auch vom Wartungsmanagement aus denken. Es empfiehlt sich daher, auf eine Software für das digitale Instandhaltungsmanagement zu setzen.
Der Wartungsplaner von Hoppe bietet z.B. auch passgenaue integrierte Zusatzfunktionen, die für Ihre Instandhaltungsprozesse unverzichtbar sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website:
https://www.Wartungsplaner.de

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Prüftermine einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Prüfaufgaben verwalten.

Wartungen mit der Wartungsplaner Software dokumentieren

Mit dem Prüf- und Wartungsplaner sind Sie immer über jeden Prüftermin informiert
Alle prüfpflichtige Betriebsmittel im Blick. Der Prüf- und Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Prüfung und Inspektion von Betriebsmitteln. Automatische Erinnerung an den nächsten Wartungstermin

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