DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert.
Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt
Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
- Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
- Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger
Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.
Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten.
Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.
Der Wartungsmanager ist eine digitale Lösung zur Instandhaltung von Anlagen
Mit dem Wartungsmanager lassen sich Prüftermine einfach festlegen, Wartungen übersichtlich dokumentieren und dokumentierte Prüfungen schnell durchsuchen.
Die Dokumentenverwaltung enthält die Dokumente, Bilder, Videos und Anweisungen der Wartungsaufgaben.
Wartungen werden mit dem Wartungsmanager bzw. Instandhaltungsmanager effektiv und zeitsparend organisiert.
Instandhaltung – Wertschöpfungskomponente statt Kostenfaktor
Die Instandhaltung gilt mittlerweile als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit.
Gerade produzierende Unternehmen sind von einem hohen Automatisierungsgrad geprägt und somit auf eine höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit angewiesen.
Höchstmögliche Anlagenverfügbarkeit bedingt eine koordinierte Instandhaltung
Wartungen müssen einerseits in Abhängigkeit vom Anlagenzustand und andererseits vorausschauend terminiert werden.
Alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind möglichst effizient durchzuführen. Dafür braucht es einen „Blick auf das Ganze“. Über einen solchen Blick verfügen Sie als Anlagenbetreiber nur dann, wenn Sie über die Ressourcen und ein umfassendes Monitoring verfügen.
Als einer der erfahrensten Beratungsunternehmen für Wartungsplanung, Instandhaltungsplanung und Wartungsmanagement sind wir in der Lage, die Instandhaltung mit unserer Instandhaltungssoftware optimal zu organisieren.
Wiederkehrende Instandhaltung sorgt für langfristige Sicherheit
Maschinen und Anlagen benötigen regelmäßig wiederkehrende Instandaltungen, Inspektionen und Wartung, um die langfristige Sicherheit zu gewährleisten und den rechtlichen und normativen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
Der heute dafür üblicherweise betriebene Aufwand ist auch bei kleineren Maschinen und Anlagen enorm und mit großem manuellem Aufwand verbunden.
Dieser Aufwand kann durch den Einsatz von digitalen Technologien massiv reduziert werden.
Unser Wartungsplaner befasst sich mit genau mit dieser Thematik.
Die Software sorgt für noch mehr Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Maschinen und Anlagen.
Auf einen Blick sehen, was und welche Aufgaben anstehen.
Erstellen Sie eine digitale Aufgabenliste, z.B. für Wartungen, Inspektionen oder Begehungen.
Mit der "digitalen Aufgabenliste" sehen Sie auf einen Blick, was und welche Wartung und Prüfung ansteht.
Einfach Texte oder Fotos in den Wartungsplaner zur passende Aufgaben hinzufügen und die Zuständigkeit für den Mitarbeiter, Kollegen oder Dienstleister definieren.
Unterweisungen planen
Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz unterweisen
Mit unserer Software dokumentieren und verwalten Sie die Unterweisungen.
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DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung Software
Lebensdauer durch die din 31051 der Anlagen und Maschinen erhöhen
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Fundierte Daten durch eine integrierte Instandhaltung Pro
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