Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung
Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.
Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!
Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen
auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.
Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.
Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.
Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.
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Im Wartungsfall unterstützt die Software interaktiv und intuitiv an die notwendigen Wartungsmaßnahmen.
Zunächst wird eine Benachrichtigung als eMail ausgelöst, dass eine Maschine gewartet werden muss.
Beim Einsatz vor Ort unterstützt eine mobile APP das Wartungsteam
Über ein mobiles Endgerät kann die APP genutzt werden.
Notwendige Informationen wie Dokumente und Anleitungen, Wartungsprotokolle werden bereitgestellt.
Weiterhin sind auch die Daten zur betroffenen Maschine oder Anlage abrufbereit.
Handlungsanweisungen im Wartungsbericht unterstützen Schritt für Schritt die Instandhaltung.
Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.
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